Rechtsprechung
   BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1009
BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92 (https://dejure.org/1992,1009)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 1 ABR 22/92 (https://dejure.org/1992,1009)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 (https://dejure.org/1992,1009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat - Nutzungsbedingungen - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen - Abgrenzung der Werkmietwohnung von der Werkdienstwohnung - Vermietung der Werkmietwohnung mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses - Werkdienstwohnung als ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, § 5 Abs. 1
    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, § 5 Abs. 1
    Werkmietwohnung: Mitbestimmungsrecht bei Vergabe, Kündigung und der Festlegung des Mietzinses - Mitbestimmungsrechte bei gespaltener Arbeitgeberstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 272
  • BB 1993, 75
  • DB 1993, 740
  • JR 1993, 484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 118/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Werkswohnungen

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Es entspricht daher allgemeiner Auffassung, daß nur die sog. Werkmietwohnungen, nicht hingegen die Werkdienstwohnungen dem Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG unterliegen(Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 462; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 109; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 202; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 558 ff.).

    Demgegenüber ist die Werkdienstwohnung unmittelbarer Bestandteil des Arbeitsvertrages und regelmäßig Teil der Vergütung; es liegt kein selbständiger Mietvertrag vor (§ 565e BGB; s. schon Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975, aaO; BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 5 AZR 749/87 - DB 1991, 1839).

    (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975, aaO; BAG Urteil vom 24. Januar 1990, aaO; LAG Frankfurt am Main Urteil vom 25. August 1987 - 7 Sa 215/87 - EzBAT § 65 BAT Nr. 2; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 87 Rz 109; Wiese, aaO, § 87 Rz 561; Roeder, Das betriebliche Wohnungswesen im Spannungsfeld von Betriebsverfassungsrecht und Wohnungsmietrecht, S. 55 f.; Schmidt-Futterer/Blank, DB 1976, 1233; vgl. allgemein zur Abgrenzung auch Gaßner, AcP 186, S. 325, 327 ff.).

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Schon vor der jetzigen Regelung des Art. 1 § 14 AÜG hat der Senat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1974 (BAGE 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972) eine teilweise Zuständigkeit des Betriebsrats des entleihenden Betriebes bejaht.

    Wenn die Arbeitgeberfunktionen zwischen Verleiher und Entleiher der Natur der Sache nach tatsächlich aufgespalten seien, ergebe sich hieraus auch eine entsprechende Aufspaltung der Befugnisse des Betriebsrats des Verleiherbetriebes und des Entleiherbetriebes; es könne eben nicht übersehen werden, daß die Leiharbeitnehmer - wenn auch nur für vorübergehende Zeit - tatsächlich in den Entleiherbetrieb aufgenommen würden und der Ordnung dieses Betriebes unterlägen (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1974, aaO, unter II 2 der Gründe).

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeneigenen internen Ausbildungsmaßnahmen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwaSenatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972).

    Wenn in demSenatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - (AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe) von "Krankenpflegeschülern" als Auszubildenden im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne die Rede ist, steht das dem nicht entgegen.

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 1/88

    Beschäftigung zur Wiedereingewöhnung: Begriff

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeneigenen internen Ausbildungsmaßnahmen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwaSenatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972).

    Es muß nicht nur eine schulische, sondern auch eine betrieblich-praktische Unterweisung erfolgen, in der der Auszubildende beruflich aktiv tätig ist(Senatsbeschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 - AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 2d der Gründe; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter B I 3 der Gründe; BAGE 36, 363, 367 [BAG 24.09.1981 - 6 ABR 7/81] = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972, unter III 4c der Gründe).

  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Demgegenüber ist die Werkdienstwohnung unmittelbarer Bestandteil des Arbeitsvertrages und regelmäßig Teil der Vergütung; es liegt kein selbständiger Mietvertrag vor (§ 565e BGB; s. schon Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975, aaO; BAG Urteil vom 24. Januar 1990 - 5 AZR 749/87 - DB 1991, 1839).

    (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1975, aaO; BAG Urteil vom 24. Januar 1990, aaO; LAG Frankfurt am Main Urteil vom 25. August 1987 - 7 Sa 215/87 - EzBAT § 65 BAT Nr. 2; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 87 Rz 109; Wiese, aaO, § 87 Rz 561; Roeder, Das betriebliche Wohnungswesen im Spannungsfeld von Betriebsverfassungsrecht und Wohnungsmietrecht, S. 55 f.; Schmidt-Futterer/Blank, DB 1976, 1233; vgl. allgemein zur Abgrenzung auch Gaßner, AcP 186, S. 325, 327 ff.).

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Es muß nicht nur eine schulische, sondern auch eine betrieblich-praktische Unterweisung erfolgen, in der der Auszubildende beruflich aktiv tätig ist(Senatsbeschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 - AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 2d der Gründe; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter B I 3 der Gründe; BAGE 36, 363, 367 [BAG 24.09.1981 - 6 ABR 7/81] = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972, unter III 4c der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Auch für die nicht vom AÜG erfaßten sog. echten Leiharbeitsverhältnisse wird aber anerkannt, daß dem Betriebsrat des entleihenden Betriebes Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des "betriebsfremden" Arbeitnehmers zustehen können (Senatsentscheidung vom 28. September 1988, BAGE 59, 380, 383 [BAG 28.09.1988 - 1 ABR 86/87] = AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 1 der Gründe. Aus dem Schrifttum vgl. etwa Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 14 Anm. 19, 22, 109; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 5 Rz 72; Kraft, GK-BetrVG, aaO, § 5 Rz 17, 18 - alle m.w.N.).
  • BAG, 04.04.1990 - 7 ABR 91/89

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Wahlberechtigung von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Es liegt nicht der Fall vor, daß der Ausbildungsbetrieb mit eigenen Ausbildern die Ausbildung in den Einrichtungen eines anderen Betriebes betreibt, ohne daß eine Unterstellung der Auszubildenden unter Arbeitnehmer dieses Betriebes erfolgt (s. BAG Beschluß vom 4. April 1990 - 7 ABR 91/89 - AP Nr. 1 zu § 60 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81

    Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Es muß nicht nur eine schulische, sondern auch eine betrieblich-praktische Unterweisung erfolgen, in der der Auszubildende beruflich aktiv tätig ist(Senatsbeschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89 - AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, unter B II 2d der Gründe; BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 7 ABR 1/88 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrVG 1972, unter B I 3 der Gründe; BAGE 36, 363, 367 [BAG 24.09.1981 - 6 ABR 7/81] = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972, unter III 4c der Gründe).
  • BSG, 19.08.1964 - 3 RK 37/61

    Versicherungspflicht einer Krankenschwester in der Angestelltenversicherung -

    Auszug aus BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92
    Dementsprechend wird die Ausbildung der MTA-Schüler auch insgesamt als schulisch gewertet (Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 461; wohl auch Bitter/Fenski, AR-Blattei, Krankenpflege- und Heilhilfspersonal, unter B III; vgl. weiter BSGE 21, 247, 249).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

  • BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 36/73

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Wekmietwohnungen - Zuweisung einer

  • LAG Hessen, 25.08.1987 - 7 Sa 215/87

    Sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Streitigkeiten über eine Werkwohnung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.12.1991 - 6 TaBV 20/90

    Privatrechtliche Stiftung; Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Personalunterkünfte;

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Soweit die Ausbildung in rein schulischer Unterrichtung stattfindet, kann von einer betrieblichen Beschäftigung zum Zwecke der Berufsausbildung nicht gesprochen werden (BAG 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - zu C I 1 b der Gründe) .

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch maßgeblich von derjenigen, die dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1992 (- 1 ABR 22/92 -) zugrunde lag; in dieser bestand die Ausbildung gerade nicht, wie vorliegend, aus einem theoretischen und praktischen Unterricht einerseits sowie einer praktischen Ausbildung andererseits, sondern ausschließlich in theoretischem und praktischem Unterricht (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - zu C I 1 c der Gründe) .

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZB 44/07

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

    Ergibt die Auslegung ein Mietverhältnis, kann das zwingende Mietrecht einschließlich der amtsgerichtlichen Zuständigkeit für die Geltendmachung der Ansprüche auch nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien eine Dienstwohnung als Vertragsgegenstand und damit die Anwendung von Arbeitsrecht vereinbaren; denn durch das Arbeitsrecht wird der Arbeitnehmer nicht besser gestellt als durch das Mietrecht (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8, zu B I 2 c der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat die zutreffenden Abgrenzungskriterien zugrunde gelegt (vgl. Senat 2. November 1999 - 5 AZB 18/99 - BAGE 92, 336, 337 ff.; BAG 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8, zu B I 2 der Gründe; Senat 23. August 1989 - 5 AZR 569/88 - AP BGB § 565e Nr. 3 = EzA BGB § 565 b-e Nr. 3, zu II der Gründe) und sie fehlerfrei auf den Streitfall angewendet.

  • LAG Bremen, 18.02.2003 - 1 TaBV 13/02

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei der Kündigung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Bremen, 18.02.2003 - TaBV 13/02

    EBetrVG, BGB, ArbGG

    Bei letzteren besteht kein Mitbestimmungsrecht (vgl. BAG Beschluss v. 03. Juni 1975 Az: 1 ABR 118/73 AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen).

    Gerade und nur deshalb rechtfertigt sich die unmittelbare Einbeziehung in das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 02.11.1999 Az: 5 AZB 18/99 AP Nr. 68 zu § 2 ArbGG 1979).

    (vgl. BAG Beschluss v. 03. Juni 1975 Az: 1 ABR 118/73 AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen).

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts steht den Parteien nicht das Recht zu, eine Wohnung dispositiv als Werkmietwohnung oder Werkdienstwohnung festzulegen (vgl. BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen).

    Da somit eine Werkmietwohnung vorliegt, besteht grundsätzlich bei ihrer Kündigung ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG (vgl. BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Voraussetzung für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts lediglich für die Fälle gebildet, in denen Wohnungen von der Arbeitgebern teils an Arbeitnehmer, teils an Nichtarbeitnehmer bzw. nicht der Vertretung durch den Betriebsrat unterliegende Arbeitnehmer vergeben werden sollten (vgl. BAG Beschluss v. 28.07.1992 Az: 1 ABR 22/92 AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 23.03.1993 Az: 1 ABR 65/92 AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Es findet eine betriebliche und nicht nur eine schulische Ausbildung statt (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu C I 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99

    Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung

    Entscheidend ist insoweit, daß eine betriebspraktische Ausbildung erfolgt, welche die rein schulische überwiegt oder ihr zumindest gleichwertig ist (siehe dazu nur Senat 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8, zu C I 1 der Gründe mwN).
  • ArbG Cottbus, 05.01.2011 - 2 BV 58/10

    Arbeitnehmereigenschaft nach § 5 BetrVG bei Schülern/Ausbildenden

    Unerheblich ist, wie die Vertragsparteien die Betätigung rechtlich einordnen oder bezeichnen, entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Durchführung, vergleiche BAG vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92, Juris.

    Es darf nicht nur eine nur schulische, sondern es muss auch eine betrieblich-praktische Unterweisung erfolgen, in der der Auszubildende beruflich aktiv tätig ist, vergleiche BAG vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92, Juris, BAG vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 7/89.

    Findet die Ausbildung hingegen in Form rein schulischen Unterrichtung statt, wie es bei der Entscheidung des BAG vom 28. Juli 1992, a. a. O. für die MTA-Schüler nach der damaligen Rechtslage noch der Fall war, kann von einer betrieblichen "Beschäftigung" zum Zwecke der Berufsausbildung nicht gesprochen werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 3 TaBV 326/11

    Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - zu ihrer Berufsausbildung

    (a) Das Bundesarbeitsgericht hat unter der Geltung des Gesetzes über technische Assistenten in der Medizin (MTA-G) vom 8. September 1971 in der Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - (NZA 1993, 272) angenommen, die Ausbildung der medizinisch-technischen Assistenten sei als "schulische" Ausbildung anzusehen.

    Das Bundesarbeitsgericht führte in der Entscheidung vom 28. Juli 1992 (1 ABR 22/92 - zu C I 1 c der Gründe, juris-Rn. 64f., aaO) aus, bereits die Verwendung des Wortes Unterricht mache deutlich, dass es sich auch bei dem praktischen Teil nicht um eine betriebspraktische Ausbildung im Sinne der dualen Ausbildung handele.

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - (NZA 1993, 272) im Zusammenhang mit der Prüfung, ob bestimmte Personen als zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt anzusehen sind, ausgeführt, entscheidend sei, ob die betrieblich-praktische Ausbildung die schulische überwiege oder ihr zumindest gleichwertig sei.

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

    Einer derartigen Aufspaltung von Arbeitgeberfunktionen begegnet man auch in anderen Bereichen, so beispielsweise bei der Arbeitnehmerüberlassung im Verhältnis zwischen Entleiher und Verleiher gegenüber dem Leiharbeitnehmer oder bei vorübergehender Entsendung eines Auszubildenden in den Betrieb eines anderen Unternehmens zur Durchführung eines Ausbildungsabschnitts, der im Betrieb des Ausbildungsunternehmens nicht durchgeführt werden kann oder soll (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, zu C II 2 und 3 der Gründe).

    Diese Aufteilung der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen und Zuständigkeiten bei gespaltener Arbeitgeberstellung hat ihren Niederschlag in der - nicht abschließenden - Regelung des Art. 1 § 14 AÜG gefunden, der insoweit Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens ist (s. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1992, aaO; Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - EzA § 14 AÜG Nr. 3, beide m. w. N.).

  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    Die Auszubildenden gehören dann nicht zur Belegschaft und sind nicht wahlberechtigt zum Betriebsrat des Betriebs (BAG Beschluß vom 26. Januar 1994, aaO; BAG Beschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, unter C I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

  • BAG, 23.03.1993 - 1 ABR 65/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 6 Ta 1603/07

    Werkdienstwohnung

  • LAG Hamburg, 01.03.2002 - 3 Sa 75/01

    Umschulungsverhältnis; Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses;

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Mietzinses für Werkmietwohnungen

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht